Kurzantwort: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 EUR brutto je Zeitstunde. Das Baugewerbe gehört zu den Bereichen mit besonderen Dokumentationspflichten.
Praxischeck
- Beschäftigtengruppen und Tarifbindung prüfen.
- Arbeitszeiterfassung und Aufbewahrung kontrollieren.
- Nachunternehmerpflichten gesondert prüfen.
Redaktionsentwurf. Rechtsstand, tarifliche Besonderheiten und Einzelfall vor Veröffentlichung prüfen. Keine Einzelfallrechtsberatung.
