Mindestlohn 2026 im Baugewerbe: Was Unternehmen jetzt dokumentieren müssen

Mindestlohn 2026 im Baugewerbe: Was Unternehmen jetzt dokumentieren müssen

Kurzantwort: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 EUR brutto je Zeitstunde. Das Baugewerbe gehört zu den Bereichen mit besonderen Dokumentationspflichten.

Praxischeck

  1. Beschäftigtengruppen und Tarifbindung prüfen.
  2. Arbeitszeiterfassung und Aufbewahrung kontrollieren.
  3. Nachunternehmerpflichten gesondert prüfen.

Primärquelle: BMAS

Redaktionsentwurf. Rechtsstand, tarifliche Besonderheiten und Einzelfall vor Veröffentlichung prüfen. Keine Einzelfallrechtsberatung.

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