Rechtstext
Seminarbedingungen – Inhouse B2B
Fassung 1.1 · gültig ab 02.09.2026. Ausschließlich B2B. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor der verbindlichen Bestellung. Der bei der Bestellung geltende Stand wird zusammen mit der Zustimmung technisch dokumentiert.
Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter und Vertragspartner ist ProcessBold LLC, 8 The Green, Suite A, Dover, Delaware 19901, USA, mit deutscher Betriebsstätte Adlerstraße 38, 90403 Nürnberg. Kontakt: mail@bauprozess-praxis.com. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Buchungen durch Verbraucher sind nicht vorgesehen.
Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung auf der Website ist noch kein bindendes Vertragsangebot. Mit dem Absenden der kostenpflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für das ausgewählte Seminar, den angegebenen Ort und den ausgewählten Termin ab. Der Vertrag kommt erst mit einer ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichneten Nachricht zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung allein ist noch keine Annahme. Kann der Termin bei der abschließenden Prüfung nicht bestätigt werden, wird kein Seminarvertrag geschlossen; ein bereits eingezogener Betrag wird vollständig auf das verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.
Leistung und Teilnehmerzahl
Gegenstand ist das im Bestellschritt bezeichnete Inhouse-Seminar für das buchende Unternehmen. Alle eintägigen Standard- und Schwerpunktseminare finden grundsätzlich von 09:00 bis 17:00 Uhr statt und umfassen bis zu 15 Teilnehmende. Der genaue Themenzuschnitt ergibt sich aus der gewählten Seminarbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Das Seminar ist eine fachliche Weiterbildungsleistung; eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall wird nicht erbracht.
Festpreise
Für einen Seminartag gilt der Einführungspreis von 5.000 EUR netto. Für zwei zusammenhängende Seminartage gilt der Einführungspreis von 10.000 EUR netto. Hinzu kommt die im Checkout ausgewiesene gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Weitere Kosten werden nur geschuldet, wenn sie vor Abgabe der Bestellung im konkreten Angebot oder in der Bestellübersicht eindeutig ausgewiesen oder anschließend ausdrücklich vereinbart wurden.
Zweitagesregel
Das Zweitagesseminar findet an zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Werktagen von Montag bis Freitag statt. Mögliche Kombinationen sind Montag/Dienstag, Dienstag/Mittwoch, Mittwoch/Donnerstag und Donnerstag/Freitag; Freitag/Montag ist keine zusammenhängende Zweitagesbuchung.
Termin, Ort und Zahlung
Buchbar sind nur die im Kalender bis zu zwölf Monate im Voraus angezeigten und bei Abgabe der Bestellung erneut geprüften Termine. Seminarort und Rechnungsanschrift müssen in Deutschland liegen. Der Gesamtbetrag ist nach Vertragsschluss fällig. Es gelten ausschließlich die im Checkout angebotenen Zahlungsarten.
Individuelle Seminarwünsche
Eigene Fragen und Anliegen des Teams können eingebracht und, soweit fachlich und zeitlich möglich, vorab in das Seminar aufgenommen werden. Dafür steht bei der Buchung das Kommentarfeld zur Verfügung. Eine Änderung von Preis, Dauer, Teilnehmerzahl oder sonstigem Leistungsumfang bedarf der ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. Vertrauliche Projektunterlagen, personenbezogene Daten und Fallakten dürfen nicht über die öffentliche Buchungsstrecke übermittelt werden.
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde benennt eine organisatorische Kontaktperson und stellt am vereinbarten Seminarort einen für die Teilnehmerzahl geeigneten Raum sowie die zuvor abgestimmte technische Ausstattung bereit. Änderungen von Ort, Zugang oder Ansprechpartner sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Umbuchung, Stornierung und Ersatzteilnehmende
Umbuchungs- und Stornierungswünsche sind in Textform an mail@bauprozess-praxis.com zu richten. Eine Anfrage ändert oder beendet den Vertrag erst nach ausdrücklicher Bestätigung. Es gilt keine automatische Storno- oder Schadenspauschale. Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wird, bestimmen sich etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet, und dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ersatzteilnehmende desselben Unternehmens können ohne Mehrkosten benannt werden, solange die vereinbarte Höchstzahl nicht überschritten wird. Das System entscheidet nicht automatisch über Schadensersatz.
Absage durch den Veranstalter und höhere Gewalt
Muss der Veranstalter aus einem von ihm zu vertretenden organisatorischen Grund absagen, kann der Kunde zwischen einem Ersatztermin und der vollständigen Erstattung des Seminarpreises wählen. Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs beider Parteien stimmen die Parteien vorrangig einen Ersatztermin ab. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Nutzungsrechte und Aufzeichnungen
Bereitgestellte Seminarunterlagen dürfen innerhalb des buchenden Unternehmens für eigene betriebliche Zwecke verwendet werden. Eine Veröffentlichung, entgeltliche Weitergabe oder Bearbeitung zur Weiterverbreitung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen des Seminars bedürfen der vorherigen Zustimmung aller betroffenen Personen.
Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Verantwortung für betriebliche Entscheidungen auf Grundlage der Seminarinhalte verbleibt beim Kunden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist, ist Nürnberg Gerichtsstand. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.